Allgemeine Geschäftsbedingungen für ClubNewsletter.de Dienstleistungen

Fassung von April 2008


Leistung und Verfügbarkeitsgarantie

Die ClubNewsletter.de Dienstleistungen werden von der Geffken Kommunikations-, Marketing- und Beratungsgesellschaft mbH, Lutherstrasse 1, 75196 Nöttingen (im folgenden GKMB genannt) erbracht. GKMB bedient sich dafür der Dienstleistungen anerkanter Serviceprovider. GKMB gewährleistet eine Verfügbarkeit des Autorensystems für die Eingabe und Gestaltung von Newslettern von 95% im Jahresdurchschnitt sofern dies nicht durch höhere Gewalt, Unruhen oder Streik unmöglich wird.

Zum Leistungsumfang von ClubNewsletter.de gehört ein auf Typo3 basierendes Autorensystem für die Erstellung und Pflege von Newslettern mit einem deutschsprachigen Autorenzugang. Weitere Zugänge oder andere Sprachen stehen auf Wunsch gegen Aufpreis zur Verfügung.

Die Anzahl der gleichzeitig online verfügbaren oder pflegbaren Newsletterausgaben ist auf 50 beschränkt.

Die Gestaltung des Newsletters erfolgt in einem der von ClubNewsletter.de bereitgestellten Standardlayouts oder gegen Aufpreis in einem Sondelayout.

Der Versand der Newsletter kan wahlweise mit einem lokal installierten und nicht zum Leistungsumfang von ClubNewsletter.de gehörenden E-Mail Versandprogramm wie z.B. Supermailer oder mit den integrierten Versandfunktionen von ClubNewsletter.de erfolgen. Im letztgenannten Fall können bis zu 10.000 Newsletter monatlich versandt werden. Für größere Versandmengen steht gegen Aufpreis ein erweiterter Service zur Verfügung.

Der Versand erfolgt standardmäßig im HTML Format. Der wahlweise Versand von Text- und HTML-Newslettern kann gegen Aufpreis eingerichtet werden.

Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, in den Inhalten und in der Gestaltung seines Newsletters die jeweils geltenden Rechtsvoschriften einzuhalten. ClubNewsletter.de kann dafür keine Haftung übernehmen, behält sich aber vor rechtswidrige und unangemessene Inhalte zu deaktivieren.

Die Kunde ist ferner verpflichtet, gewerbliche Schutz- und andere Rechte Dritter zu beachten. Soweit GKMB für derartige Verletzungen in Verpflichtung genommen werden sollte, wird der Kunde GKMB von allen Belastungen in geeigneter Form freistellen.

Gerichtsstand

Soweit zulässig ist der Gerichtsstand Pforzheim. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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Kundenkommentare:

Die Zusammenarbeit mit Ihnen war für uns überaus angenehm. Wir haben selten so eine professionelle Performance erleben dürfen wie mit Ihnen. Die Webseite kommt insgesamt sehr gut an, wir hatten bisher nur positive Resonanz.
Peter Butt, Golf-Verband Niedersachsen-Bremen

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